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Impressum und Rechtliches

Dies ist die Internetpräsenz der

Fa. Alexander MATOUS
Computer - Reparatur und Ersatzteilhandel.
Raiffeisengasse 2
A-2213 Bockfliess (Austria)

Inhaber: Herr Alexander MATOUS
Tel.: +43 (0) 650 94 31 624



Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 1.06.2009

1. Allgemeines

1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern.
1.1 Kaufvertrag
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Hr. Matous Alexander Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware, bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt.

1.2. Angebot
Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind gegenüber Unternehmern stets, gegenüber Verbrauchern nur dann möglich, wenn sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen können.


2.Preise und Zahlungsbedingungen

2.1.
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.

2.2.
Alle unsere Preise sind gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG steuerfrei nach der Kleinunternehmerregelung. Es wird daher von uns keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, unsere Preise beziehen sich netto für brutto und es kann keine Vorsteuer abgezogen werden. Zuzüglich werden Versandkosten, gegebenenfalls Nachnahmegebühren, etc. verrechnet. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.

2.3.
Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug, Bar zu bezahlen. Eine Versendung ist nur per Nachnahme möglich. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Fa. Matous über den Betrag verfügen kann.


3.Lieferung

3.1.
Die nicht rechtzeitige oder nicht richtige Selbstlieferung durch unsere Zulieferer berechtigt uns, vom Vertrag ganz oder Teilweise zurückzutreten, soweit die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit informiert.
3.2
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.
3.3.
Lieferverzögerungen, die auf gesetzliche oder behördliche Anordnungen zurückzuführen sind und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. So auch bei höherer Gewalt, Verkehrsstörungen etc. Die Lieferänderungen werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.


4. Rücktrittsrecht für Verbraucher

4.1.
Dem Verbraucher (laut KSchG § 5a) steht bei Fernabsatzverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein Rücktrittsrecht zu. Nach Maßgabe des KSchG hat er innerhalb von sieben Werktagen die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware sowie dieser Belehrung. Der Rücktritt muss in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: Fa. Matous Alexander, 2213 Bockfließ, Raiffeisengasse2 oder
Email:
Pc-Tip@gmx.at

4.1.a
Bei jeglichen anderen Verträgen wird das Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

4.2.
Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Waren sind von Uns abzuholen oder vom Kunden zu bringen. Verpackungskosten werden dem Verbraucher nicht erstattet. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware wie sie etwa im Geschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und von Uns autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.

4.3.
Ein Rücktrittsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. maßgeschneiderte Computer-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.


5. Annahmeverweigerung / Kulanzrücknahme

5.1.
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 1 KSchG sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache Fa. Matous nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Dies gilt auch im Falle der von Fa. Matous veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno/Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.

5.2.
Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher (§ 1 KSchG) ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist Fa. Matous berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an Fa. Matous für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.


6. Gewährleistung / Garantie / Haftungsausschluss

6.1.
Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum.

6.2.Haftung bei Datenverlusten
Fa. Matous übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Datenverluste die während Reparaturen, Wartungen, Überprüfungen oder daraus resultierenden Folgeschäden verursacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet vor Übergabe des Gerätes oder Anfang der Arbeiten für eine Ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten zu sorgen.

6.3.
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, auch liegt Keine Gewährleistung bei jenen Produkten vor, welche mechanisch beschädigt, nicht ordnungsgemäß verbaut bzw. in Betrieb genommen wurden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Weiteres erlischt die Gewährleistung/Garantie bei baulicher Veränderung des Produktes und bei unsachgemäßem Betrieb (z.B. Übertaktung).

6.3.1 Gewährleistungsverlust
Beispiele für den Gewährleistungsverlust:
a) Beschädigte Platinen auf Festplatten und anderen Massenspeichern
Zu lange Schrauben beschädigen bei der Montage von Festplatten die Controllerplatine. Abgesehen davon, dass die Gewährleistungsansprüche bei solchen Beschädigungen erlöschen, können sie Kurzschlüsse auslösen, die zur Zerstörung der Festplatte sowie weiterer Hardware-Komponenten führen.
b) Mechanische Beschädigungen an Massenspeichern, Mainboards, SIMMs, Ramms, CPUs u.a.Dellen oder verbogene Ecken insbesondere an Festplatten und anderen Massenspeichern weisen auf einen unsachgemäßen Gebrauch hin. Mechanisch beschädigte Mainboards, CPUs, SIMMs oder Controller u.a. werden daher nicht ausgetauscht – die Gewährleistung ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
c) Zerstörte Bauteile und Komponenten durch falsche Energieversorgung
Schmorspuren auf den Bausteinen (Platine, Mainboard, Prozessoren etc.) lassen auf einen unsachgemäßen Anschluss der entsprechenden Komponenten schließen. Auch in diesem Fall ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
d) Beschädigte oder entfernte Siegel
Das Entfernen oder Beschädigen jeglicher auf dem Produkt angebrachter Garantiesiegel, Barcodes, Warnhinweise oder sonstiger Aufkleber führt zum Verlust der Gewährleistung.
e) Die Gewährleistung erlischt auch, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Fa. Matous autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
Jeder der oben beschriebenen Defekte führt unweigerlich zum Erlöschen der Gewährleistung

6.4.
Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt; anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr sind offensichtliche Mängel ohne schuldhaftes Zögern, d.h. spätestens binnen drei Werktagen zu melden.


6.5.
Im Gewährleistungsfalle ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Verbraucher zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche Modellserie, etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

6.6.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl.

6.7.
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung, bzw. Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.

6.8.
Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach § 1, 3 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

6.9.
Bitte beachten Sie, dass die Garantie eine freiwillige Mehrleistung ist und somit Ausgeschlossen wird.


7. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

7.1.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Niederösterreich vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

7.2.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

7.3.
Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.




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